Kontakt

i-1st inkasso first GmbH

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90461 Nürnberg

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Inkasso-Dienstleistungen

Unsere Dienstleistung besteht darin, den Einzug Ihrer fälligen Forderungen zu übernehmen. Dabei haben wir uns darauf spezialisiert, höhere ausstehende Geldbeträge zu realisieren.

Um eine Forderung geschäftsmäßig einziehen zu können, bedarf es nach § 2 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) einer Erlaubnis. Diese wurde uns im Jahr 2009 von der zuständigen Stelle, dem Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, erteilt.

Wir können Ihnen folgende verschiedene Formen unsere Tätigkeit anbieten:

  • Einziehung im Auftrag: Dies bedeutet, dass wir namens und in Ihrem Auftrag für Sie tätig werden.
  • Einziehungsermächtigung: Wir werden namens und in Ihrem Auftrag tätig und sind bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen.
  • Inkassozession: Hier handelt es sich um die Abtretung der Forderung gemäß § 398 BGB an uns zum Zwecke der Einziehung.
  • Vollabtretung: Diese Variante bezeichnet einen Forderungskauf.

Da es im Inkassowesen keine Vergütungsverordnungen – wie z.B. bei Rechtsanwälten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – gibt und wir oftmals aufgrund der Höhe Ihrer Forderungen individuell angepasste Maßnahmen ergreifen müssen, vereinbaren wir die Vergütung unserer Tätigkeit auf den Einzelfall bezogen mit Ihnen als unserem Auftraggeber. Dabei stimmen wir den Umfang unserer Tätigkeit – und damit auch die Höhe unserer Vergütung - auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ab.

Üblicherweise bemisst sich unsere Vergütung nach Einzelleistungen, oftmals in Kombination mit einer Erfolgsvergütung. Dies gilt ebenfalls für den nachgerichtlichen Forderungseinzug, d.h. wenn die Forderung bereits gerichtlich tituliert ist.